„Arbeitslohn“ eines Sklaven…

Immer wieder erhalte ich Angebote von Kandidaten, die für mich in meinem Dominastudio Sklavenarbeit verrichten und dazu noch für mich „anschaffen“ – d. h. sich prostituieren – und den Ertrag davon an mich abgeben wollen.
Ob diese Vorstellung nur aus einem – lächerlichen! – Kopf-Kino resultiert oder tatsächlich Ernst gemeint ist :
Mit aller Deutlichkeit verweise ich auf den § 181 a – bzgl. Zuhälterei – des StGB!